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Recht Auch das Honorarrecht ist Teil des Architektenrechts. Das Honorar für Architekten ist gesetzlich in einer Honorarordnung geregelt. Dabei gibt es Höchst- und Mindestsätze, die zwischen den Parteien frei festgelegt werden können. Der Bauprozess ist in Leistungsphasen unterteilt, die dann je nach Fertigstellung abgerechnet werden. |
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